Erklärung zur Barrierefreiheit
Sternwerk Objektservice bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei:
(1) Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte.
(2) Die Kontrastverhältnisse einzelner Textelemente entsprechen möglicherweise noch nicht vollständig den WCAG-Anforderungen.
(3) Einige interaktive Elemente sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06. Mai 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns an:
Sternwerk Objektservice
Tulga Aydogan
Richard-Wagner-Straße 32
63179 Obertshausen
Wir bemühen uns, auf Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten und bestehende Probleme zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die zuständige Stelle ist die Landesbeauftragte für Barrierefreiheit Ihres jeweiligen Bundeslandes.

